11 - Grundkurs Strafrecht AT I [ID:3395]
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Dieser Audiobeitrag wird von der Universität Erlangen-Nürnberg präsentiert.

So, schönen guten Morgen meine Damen und Herren, herzlich willkommen zur Vorlesung Strafrecht AT 1.

Ich habe heute nichts organisatorisches für Sie.

Haben Sie organisatorische Fragen, formale Dinge, die wir vorab klären sollten?

Gut, scheinlich der Fall sein zu können wir uns also gleich beginnen mit unseren Hausaufgaben.

Ich muss ja noch einmal hoch fliegen, andere Datei.

Sie haben eine Frage, ja Entschuldigung.

Habe ich Sie übersehen oder haben Sie gerade erst gemeldet?

Habe ich Sie übersehen oder?

Tut mir leid.

Wie kann mir das passieren?

Ja, Ihre Frage.

Wegen der Klausuranmeldung haben Sie sich noch nicht eingetragen auf diese Campusseite.

Von welcher Klausur sprechen Sie jetzt?

Von der Probeklausur oder von der richtigen?

Von der richtigen.

Von der Abschlussklausur am Ende des Semesters nach der Vorlesungszeit.

Die habe ich deswegen noch nicht eingetragen, weil im Grunde genommen braucht man eigentlich für diese Abschlussklausur keine zwingende Anmeldung auf meinen Campus.

Wir haben die Abschlussklausuren bisher immer so durchgeführt.

Ich werde mir das überlegen.

Also wenn Sie Zwischenprüfungsklausuren schreiben, das heißt in den dogmatischen Fächern die Klausuren nach dem zweiten Semester oder beziehungsweise nach dem zweiten Semester eines Faches,

also sprich Vorlesung Strafrecht 2, Vorlesung Öffentliches Recht 2 oder in den Grundlagen eine Klausur als Zwischenprüfung,

dann müssen Sie sich dafür anmelden für die normale Abschlussklausur.

Das ist eine ganz normale Abschlussklausur, die aber keine Zwischenprüfungsklausur ist.

Gibt es keine Anmeldepflicht theoretisch?

Ich habe das in den letzten Semestern immer so gemacht, dass wir es ganz ohne Anmeldung gemacht haben.

Eventuell, das werde ich mir noch überlegen, ob ich sozusagen ohne dass das jetzt dann bindend oder verpflichtend wäre,

um eine Anmeldung bitte vor dem Hintergrund, dass wir wissen, wie viele Leute ungefähr mitschreiben.

Wobei ich einfach mal davon ausgehe, dass die Leute, die eben auch für den Semester immer trikuliert sind, auch die Abschlussklausur mitschreiben werden.

Wir haben eigentlich hinreichend viele Plätze und Räume reserviert.

Also von daher ist das noch unkritisch. Aber wenn ich möchte, um einen Überblick zu haben, dass Sie sich anmelden,

dann werde ich dann noch Bescheid geben in der Vorlesung.

Aber ganz, ganz wichtige Frage, ganz wichtiger Hinweis.

Gut, ja, sonst, wenn keine Fragen mehr sind, dann können wir zum Inhalt gleich kommen, zum Stoff kommen zu unseren Hausaufgaben vom letzten Donnerstag.

Ja, okay. Die erste Frage bezieht sich nochmal zurück auf den Bereich Kausalität.

Wir haben ja letzten Donnerstag geendet mit der Kausalität und begonnen mit der objektiven Zurechnung.

Bezieht sich nochmal auf die Kausalität. Und die Frage ist, welches Kausalitätsproblem kann sich in Rahmen von Gremienentscheidungen,

also von der Situation, dass mehrere Leute eine Entscheidung treffen müssen, ergeben?

Und a, wie wird man dieses Problem jedenfalls im Ergebnis lösen?

Und b, wie ließ sich das eventuell konstruktiv begründen, diese im Ergebnis wohl eigentlich allein überzeugende Lösung?

Also Frage, welches Problem kann sich bei diesen Gremienentscheidungen stellen?

Na ja, größtenteils, wenn man von der Kondition, die in der Quantenformel ausgeht, könnte man ein Problem haben, das Ganze zu begründen,

weil Sie sich darauf berufen könnten, dass auch ohne Ihre Zustimmung die Entscheidung so zustanden gekommen wäre.

Welche Konstellation, wie müssen wir uns das vom tatsächlichen Sachverhalt hier vorstellen?

Sie haben ganz recht Hinsicht des Problems, aber wie sieht diese Situation aus? Wie müsste da der Sachverhalt gestrickt sein?

Na ja, beispielsweise eine einstimmige Entscheidung bei vier Leuten und einer sagt dann eigentlich, ich wollte ja nicht zustimmen, aber na ja, hätte ja nichts geändert.

Also die Situation, wir haben ein Gremium, mehrere Leute und wir haben beispielsweise eine einstimmige Entscheidung,

obwohl eine Mehrheitsentscheidung genügen würde, sodass im Grunde genommen, je nachdem wie groß das Gremium ist,

ein, zwei, drei, vier Leute sagen könnten, also bei einem großen Gremium könnten es auch mehr als einer sein,

die könnten sagen, ich habe da zwar zugestimmt, aber darauf wäre es doch gar nicht angekommen.

Teil einer Videoserie :

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

01:27:06 Min

Aufnahmedatum

2013-11-19

Hochgeladen am

2013-11-19 11:51:15

Sprache

de-DE

Gegenstand der Vorlesung ist nach einer Einführung in das Gesamtsystem des staatlichen Strafens der Allgemeine Teil des StGB bzw. genauer: die allgemeinen Lehren von der Straftat (vorsätzliches vollendetes Begehungsdelikt; Fahrlässigkeit; Unterlassen; Versuch und Rücktritt; Täterschaft und Teilnahme; Konkurrenzen). Die Lehrveranstaltungen zum Allgemeinen Teil des Strafrechts sind dabei so konzeptioniert, dass bereits im ersten Semester ein Grobüberblick über den gesamten Vorlesungsstoff vermittelt wird, welchem im folgenden Semester Wiederholung und Vertiefung von Einzelfragen nachfolgen. Auf diese Weise soll zum einen im Wintersemester vermieden werden, dass die Grundstrukturen durch zahlreiche Details (d.h. also schon sprichwörtlich: „Der Wald durch zu viele Bäume“) undeutlich wird; zum anderen dient die Veranstaltung Strafrecht II im Sommersemester zugleich als Wiederholungsdurchgang.

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